Messen dürfen für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden

Am 30. Juni 2020 erließ die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ihre seit Wochen erwartete Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die Neubewertung der aktuellen Lage gestattet es, nun auch Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte für den Publikumsverkehr zu öffnen. Grundlage bleibt die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und umfasst (jetzt noch) Zugangsbeschränkungen im Innen- und Außenbereich von einer Person je zehn Quadratmetern Fläche.

Auch für andere Veranstaltungen gelten derzeit noch Einschränkungen: In geschlossenen Räumen ist die Anzahl der Teilnehmer auf 250  (ab 29. August auf 500) Teilnehmer, im Außenbereich auf 1 000 Personen begrenzt. Nachzulesen unter https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/VO_Siebte_SARS-Co-2-EindaemmungsVO.PDF.

Konkret bedeutet das für die HALLE MESSE, dass Messen und Veranstaltungen prinzipiell möglich sind und die Vorbereitungen darauf intensiviert werden. Nach dem Lockdown und den ersten Lockerungen erwarten wir nun schnell klare Vorgaben der Politik, die über die Verordnung hinausgehen und für Planungssicherheit sorgen. Für Aussteller, Besucher und Veranstalter sind Messen und andere Events wichtige Impulsgeber, um den schwerwiegenden Auswirkungen und Folgeschäden der letzten Monate zu begegnen.

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